Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Beschluss verkündet am 19.03.2001
Aktenzeichen: 12 TE 3471/00
Rechtsgebiete: GKG, AuslG
Vorschriften:
GKG § 13 Abs. 1 | |
AuslG § 8 Abs. 2 |
Gründe:
Die Beschwerde des Klägers mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts auf einen niedrigeren Wert als 8.000,-- DM ist zulässig, aber nicht begründet (§ 25 GKG).
Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert für das Verfahren um Verkürzung der Sperrwirkung der Ausweisung von fünf auf dreieinhalb Jahren zu Recht mit dem Auffangstreitwert von 8.000,-- DM nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG festgesetzt. Der Streitwert für ausländerrechtliche Hauptsacheverfahren ist grundsätzlich mit dem Auffangstreitwert von 8.000,-- DM anzusetzen, weil sich das klägerische Interesse am Erfolg der Klage unabhängig von dem jeweiligen Verfahrensgegenstand nicht konkret ermitteln lässt. Dies gilt für Streitverfahren über eine Aufenthaltsgenehmigung (vgl. dazu OVG Hamburg, 23.10.1998 - 6 Bf 448/98 -, EZAR 025 Nr. 20 = NVwZ 1999, 789 = InfAuslR 1999, 402; Hess. VGH, 08.08.1994 - 12 UE 987/94; Hess. VGH, 29.09.1994 - 10 TH 2193/94 -; Hess. VGH, 18.12.1992 - 12 TE 2441/92 -; OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1998 - 17 E 777/98 -, NVwZ-RR 1999, 402; OVG Saarland, 26.04.1999 - 9 Y 8/98 -, JurBüro 2000, 420) ebenso wie für die über eine Ausweisung (Hess. VGH, 13.01.1992 - 12 UE 3691/88 -, EZAR 613 Nr. 24 = NVwZ-RR 1993, 56). Nicht anders kann die Verkürzung der Wirkungen der Ausweisung oder Abschiebung nach § 8 Abs. 2 AuslG behandelt werden; denn insoweit fehlt es ebenfalls an brauchbaren Anhaltspunkten für die Bewertung des klägerischen Interesses (vgl. auch den "Streitwertkatalog", NVwZ 1997, 563, der die Gerichte allerdings nicht bindet; dazu BayVGH, 27.07.1995 - 19 C 95.1760 -, NVwZ-RR 1996, 543). Auch die Verkürzung der Sperrfrist bietet nicht genügend Anhaltspunkte für eine Differenzierung gegenüber anderen Fragen des Aufenthaltsstatus, da für eine Abstufung oder Aufstufung der Wertigkeit keine brauchbaren Kriterien vorhanden sind und das Gesetz für diese Fälle einen Auffangstreitwert bietet, ohne die Gerichte zur Festsetzung weiterer pauschaler Streitwertsätze zu ermächtigen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet (§ 25 Abs. 3 GKG).
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 25 Abs. 2 GKG).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.